Gottesdienste
✟ 2. SONNTAG DER OSTERZEIT oder SONN-
16. April 2023TAG DER GÖTTLICHEN BARMHERZIGKEIT
Weißer Sonntag
Off von der Osteroktav, Te Deum
W M vom Sonntag, Gl, Cr, Fürbitte für den emeritierten Papst Benedikt XVI., Oster-Prf I, in den Hg I–III eig Einschübe, feierlicher Schlusssegen und Entlassungsruf: MB Karwoche und Ostern 314 bzw. 317 (Segensgebet); oder: feierlicher Schlusssegen: MB II 542, Entlassungsruf: MB II 531
L1: Apg 2,42–47
APs: Ps 118,2 u. 4.14–15.
L2: 1 Petr 1,3–9
Ev: Joh 20,19–31
Wagner Pius, Cronheim, ✝ 1958, 73 J.
Albrecht Max, Eichstätt, ✝ 1969, 56 J.
Hinweis: Es ist nicht möglich, die liturgischen Texte des 2. Sonntags der Osterzeit auszutauschen. Für den Oktavtag des Osterfestes sind die österlichen Schrifttexte verbindlich.
Hinweis: Der Ablass am Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit wird unter den gewohnten Bedingungen (Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters: Vaterunser und ‚Gegrüßet seist du, Maria‘ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl) den Gläubigen gewährt, die in einer Kirche oder einem Oratorium an einer Feier zu Ehren der göttlichen Barmherzigkeit teilnehmen oder wenigstens vor dem Allerheiligsten das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis mit dem Zusatz einer kurzen Anrufung des barmherzigen Herrn Jesus (z. B. Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich!) beten.
Ein Teilablass wird den Gläubigen gewährt, wenn sie mit reuigem Herzen eine der rechtmäßig genehmigten Anrufungen an den barmherzigen Herrn Jesus richten.
(Rom, 29.6.2002; AAS 94, 2002, 634–636)
Festfreie Tage der Osterzeit:
Als Messformulare stehen zur Wahl:
Messe vom Wochentag in der Osterzeit
Messe eines Heiligen, der an diesem Tag im Kalender verzeichnet ist
Nur in Ausnahmefällen:
Messen für ein besonderes Anliegen
Votivmessen
Messen für Verstorbene (z. B. erstes Jahresgedächtnis, vgl. AEM 337)
Wenn nicht anders angegeben, wird während der Osterzeit in der Regel eine der Oster-Prf II-V gewählt.
Die Perikopen aus dem Werktagslektionar haben im allgemeinen den Vorzug, wobei der Priester bei nicht täglicher Messe mit derselben Gemeinde eine geeignete Auswahl innerhalb der jeweiligen Woche treffen soll (vgl. dazu AEM 319 und Messlektionar I, Pastorale Einführung S. 30* Nr. 82f.)
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